Einerseits finde ich es ja beruhigend, dass sogar verurteilte Kindermörder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Gehör finden. Andererseits ist es aber für mich persönlich noch viel beruhigender, dass dort nicht jeder Kapriole eines selbstgefälligen Megalomanen und eines geltungssüchtigen Winkeladvokaten gefolgt wird.
Folter? Die Androhung von Gewalttätigkeit im Verhör bei Nichtpreisgabe des Verstecks des entführten Kindes bei bereits erdrückender Beweislage ist Folter? Für mich war das schon damals nur schwer zu begreifen und, ganz ehrlich, ich fühlte mit Kommissar Daschner, für dessen Tun unter Zeit- und Öffentlichkeitsdruck ich zwar im tiefsten Herzen keine Billigung aber dennoch großes Verständnis hatte. In einem Rechtsstaat ist Folter nicht tragbar aber in diesem Fall würde ich es nicht Folter sondern „Ermittlungstaktik“ nennen, denn ich glaube nicht, dass die Ermittler die Stromkabel ausgepackt hätten. Und alle, die aufschreien und den Niedergang des Rechtsstaates befürchten, weil einem Entführer und Mörder ein paar Backenschellen und eine Prise „Wahrheitsserum“ angedroht wurden, sollten einmal die Augen schließen und sich vorstellen, wie es sich anfühlt, wenn das Kind, der Mann, der Bruder, die Frau oder die Schwester von einem psychotischen Mitbürger gekidnapped und vielleicht schon ermordet wurden.
Wolfgang Daschner ist für seine Art der Ermittlung abgestraft worden und Magnus Gäfgen ist für den langen Rest seines Lebens hinter Gittern und erfährt durch das Urteil des EGMR nicht noch weitere Genugtuung dafür, dass er „unfair“ behandelt wurde.
Das Leben ist leider selten fair und Gäfgen war es erst recht nicht. Also sollte er lieber ganz ruhig sein und dem Herrgott oder wem auch immer täglich auf Knien danken, dass er nicht in einem der zahlreichen Länder lebt, in dem die Androhung von Folter keine leere Versprechung ist.
Euch eine zufriedene Nacht wünscht
moggadodde