Morgenstund‘ hat viel im Mund – aber Gold habe ich um diese Uhrzeit eher selten ausgemacht. Jeder weiß, dass ich meines Vaters Murmeltiergene geerbt habe: Schlaf ist einer der Wunderbarsten!
Heute hatte der MamS miese Karten, war er doch der Einzige, der zur Arbeit musste. Der kleine Ferienhank schält sich erst gegen Mittag aus den Kissen und ist dann ganztägig auf der Klo-Kühlschrank-Schreibtisch mit Monitor-Achse des Drögen anzutreffen, während Dixie ihren Resturlaub vornehmlich in Großbettannien verbringt, einem 2,8 qm messenden, anarchistischen Zwergstaat mitten in ihrem Zimmer, wo sie den Großteil des Tages intellektuell unterbelichtete Dokudramaticals verfolgt. Raus aus den Schulden, rein in die Schulden und dann kommt der Mitarbeiter vom Russen-Inkasso und treibt die Außenstände mit sprechenden Fäusten wieder ein. Zugegeben: Manchmal schleicht sich bei ihr auch eine politische Talkshow Verbalabwatscherei dazwischen. Aber bei so etwas ist die Gefahr von Idiotia praecox ja denn doch wirklich zu hoch.
Weil ich nett bin und empathisch und ein braves Weibchen dazu, zog ich mir an meinem freien Tag heute mal nicht das Kissen über den Kopf, als der Radiowecker des MamS die Nachtruhe zerriss, sondern nahm mir vor, Mitgefühl und Solidarität über seinen Zwangsabschied durch die Zubereitung eines Kaffees für ihn auszudrücken. Hinlegen könnte ich mich später ja dann immer nochmal.
Bei den halb 6-Nachrichten horchte ich aber auf. Dass 10 Bundesländer auf Vorstoß eines brandyburgischen Hinterbänklers beabsichtigen, sogenannten „Schwerverbrechern“, also mit dem Strafmaß lebenslänglich verurteilten Tätern bereits nach 5, statt nach 10 bzw. 12 Jahren (Bayern) Hafturlaub von 21 Tagen im Jahr zu gewähren, hörte ich bereits gestern. Resozialisierung hin oder her: Meine Rechtsempfindlichkeit sagt mir, dass das Schutzbedürfnis der Menschen einer Resozialisierung verurteilter Straftäter gegenüber Vorrang hat, bereits von Anfang an in der JVA angegangen werden muss und nach so kurzer Zeit experimentell nicht unbedingt auf dem Rücken der Öffentlichkeit ausgetragen werden sollte, zumal der Fluchtschuh mit einer noch so langen Haftzeit vor der Brust doch viel leichter sitzen dürfte. Für aushäusige Resozialisierung sind 5 bzw. 3 Jahre nach meinem Dafürhalten genug Zeit, zumal ja eine derartige Strafe niemand erhält, der ein paar Euro Schwarzgeld im Beifahrersitz schmuggelt oder einen Kanister Benzin klaut, sondern eine tüchtige Kerbe ins Holz oder in den Kopf eines anderen Menschen gehauen hat. Und zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung gehört weit mehr, als auf die selbstregulierenden Kräfte ungesiebter Luft zu vertrauen.
Heute morgen im Radio hörte ich allerdings die Aussage eines Strafrechtsexperten Herrn des Deutschen Anwaltsvereins. Der DAV befürwortet das Vorhaben der 10 Länder mit dem unwiderstehlichen Hinweis, dass es sich in den meisten der verurteilten Mordfälle um Beziehungstaten handele und eine Rückfallgefahr dann ja nicht mehr gegeben sei, was für den messerscharfen Verstand des Mannes spricht, denn eines ist klar: Man kann seinen Partner ja nur einmal final über die Klinge springen lassen. Obschon ohnehin generell recht einsilbig in aller Herrkotzfrühe, war ich nun sprachlos.
Ich glaube nicht, dass ich auf dem falschen Dampfer bin, wenn ich kühn behaupte, eine Entlassungsvorbereitung (und nichts anderes hat ein Hafturlaub zu sein) bereits nach 5 von 10 bis 15 abzusitzenden Jahren wäre doch eine winzige Wenigkeit zu bald? Hoffen die Länderverwaltungen, auf diesem Weg die eine oder andere Justizvollzugsbeamtenstelle zu sparen? Ist diese fast zynisch zu nennende Aussage des DAV-Mannes der halbseidene Versuch, einer stetig wachsenden Anwaltschaft die künftigen Kunden zu generieren? Ich bin unschlüssig. Oder ist denn etwa schon Sommerloch?
Einen vollzüglichen Tag wünscht
moggadodde
Eigentlich nicht so neu, dass Mord, Gewalt und Vergewaltigung im gemeinen Volk nie so wirklich wichtig waren wie Steuerhinterziehung, Terrorismus und sonstige Versuche, sich mit den Regierenden anzulegen (siehe Timoschenko oder Chodorkowski).
Ich stimme dir aber in allem völlig zu. Und vielleicht ändert sich ja mal etwas …
Schon seltsam, dass die Stellenwerte so unterschiedlich sind, da hast Du Recht, Georg. I, Falle Tymoschenko tut sich ja gerade Einiges. Man darf gespannt sein!
Irgendwie war ich immer der Meinung, das der Umstand, das man auf Grund eines Richterspruches gesiebte Luft atmen muss, auch einen Grund beinhalten, der einen für diese vom Richter veranschlagte Zeit dort festhalten sollte.
Und nur auf Grund von guter Führung soll die Möglichkeit bestehen, die gesiebte Luft ein wenig früher in ungesiebte zu verwandeln. Und nicht nur, weil irgendwie irgend ein Gutmensch der Meinung ist, nach 10 – 20% der abgelaufenen Zeit dürfe man mal irgendwie gehen.
Ich bin immer noch der Meinung, das man, wenn man für 15 Jahre verknackt wurde, mindestens 12 oder 13 Jahre da bleiben sollte, wo einen der Richter hin schickt.
Bei Kindererziehung folgt auf eine Handlung immer eine Konsequenz. Warum soll den dann bei Erwachsenen bei einer Handlung keine Konsequenz folgen ? Was ist den das für ein Signal, das unser Staat den Verbrechern da gibt? Bau Scheisse und gehe in den Knast (vieleicht, um´nter Umständen, evtl.) und wenn Du hin kommst kanst Du direkt wieder nach Hause gehen. Wir haben ja die Regelung, das nur 3 Tag für jedes Jahr, zu dem Du verknackt wurdest, absitzen musst.
Finde ich irgendwie extrem ungeil.
Gruß
yeow
Sehr gut beschrieben, genauso sehe ich das auch, yeow. Ich habe von dem Thema gar nichts mehr gehört. Entweder, sie machen’s jetzt wieder auf dem kleinen Dienstweg (also hintenrum), oder sie verwarfen es doch noch. Mal sehen!