Die StVO hat sich die Obrigkeit vermutlich nicht ausgedacht, um uns mobilen Untertanen auf die Zylinderköpfe zu gehen, auch wenn ich manchmal rat- und verständnislos vor Schildawäldern oder Geschwindigkeitsbeschränkungen an Stellen stehe, an denen nur sehr unbegabte Kandidaten Unfälle verursachen können. Die 1576 Verkehrstoten allein im ersten Halbjahr 2014 und die 2 414 011 polizeilich erfassten Unfälle im Jahr 2013 sind ja trotzdem traurige Tatsache. Mit sehr kleinen Verfehlungen, einem selbst- und einem fremdverschuldeten Auffahrunfall sowie ohne je einen Punkt in Flensburg verzeichnen zu müssen, bin ich seit 1987 hinter einem Lenkrad unterwegs und bin sehr froh darüber.
Nicht unbedingt auf dem falschen Fuß erwischen muss mich z.B. ein vorzugsweise dunkel gekleideter Velodri, der bar jeglicher Beleuchtung, Vernunft oder Verantwortung durch düstere Straßen flitzt, um ein freundliches „Mach mal Licht an, Du Affe!“ zu ernten. In einem auch nur Blechschaden verursachenden Un-Fall hänge ich allein wegen des Gefährdungshaftungsprinzips schließlich mit dran, Schlimmeres mag ich mir gar nicht ausmalen.
Daran musste ich gestern denken, als ich auf dem Mainkai die zweispurige Straße per pedes überqueren wollte. Ich beobachtete auf der anderen Straßenseite ein plauderndes Pärchen mit einem entzückenden, blond gelockten Buben im Buggy, geschätzte 4 Jahre alt. Der Mann sprintete über die Fahrbahn, die Frau wollte es ihm mit dem Kind nachtun, zog aber wegen herannahender Autos zurück und wartete, bis die Straße frei war. Das ist an sich nichts besonderes, hätte sich diese Situation nicht direttemang an einer Fußgängerampel ereignet, die auch dann noch Rot zeigte, als die Mittzwanzigerin schließlich mit dem Buggy über die Straße schoss.
Als sie glücklich auf meiner Seite anlandete, erlaubte ich mir den, zugegeben mit dem Hauch eines Scheibenwischers garnierten Hinweis, dass die roten und grünen Lichter da oben schon eine Bedeutung hätten und ob sie es zuträglich fände, ihrem Kind ein so schlechtes Beispiel zu sein. Möglicherweise war ihr Kommunikationsnavi nicht auf den Verbalverkehr mit Fremden programmiert, jedenfalls glotzte sie mich mit diesem „Was will die Schnalle denn?“-Blick verständnislos an, zuckte mit den Schultern und schloss zu ihrem Begleiter auf, der schon vorausgegangen war.
Das macht mich sehr, sehr sauer. Denn wenn ihr Knirps in ein paar Jahren bei Rot über die Straße läuft, „weil Mama das ja auch immer gemacht hat“, endet er möglicherweise auf meiner oder einer anderen Motorhaube und das ist ja nun nichts, was ich mir gern vorstellen mag oder irgend jemandem wünschen würde.
Für eine Straßenquerung bei Rotlicht kann es generell ein Verwarngeld von 5 Euro setzen, was in meinen Augen eine lächerliche Strafe darstellt, sofern man man diesen Verstoß mit oder in Anwesenheit von Kindern begeht.
Vielleicht wäre die Einführung von Schulungsmaßnahmen in diesem Fall die bessere Idee. Ich würde diese Leute in „Vorbildhaft“ nehmen, wo ihnen dann endlich mal erklärt wird, dass ihre Kinder wie Kopiergeräte auf zwei Beinen in den ersten Lebensjahren fast ausschließlich auf Nachahmung gepolt sind und wie wichtig deshalb das Beispiel der Eltern ist. Niemand ist in Erziehungsarbeit perfekt, niemand macht alles richtig. Aber die Unterscheidung von Rot- und Grünlicht ist verdammtes, elterliches Grundschulwissen!
Einen idealistischen Tag wünscht
moggadodde